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Hebamme Sabine Mannchen
Hebamme Sabine Mannchen
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Information
Was ist Hebammenhilfe - Hebammenleistungen - Bezahlung der Hebamme

Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach.

Die Hebamme arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985) und der Berufsordnungen der Länder.

Hebammenhilfe  umfaßt die Beratung, Betreuung und Hilfeleistungen in Schwangerschaft,  Geburt, Neugeborenenzeit, Wochenbett und Stillzeit sowie auch die  Beratung in Fragen der Familienplanung. Hebammenhilfe kann von jeder  Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch  genommen werden. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen,  der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der  Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) geregelt. Privatversicherte müssen  sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse  informieren.

Inhalt:

  • Beratung und Information
  • Betreuung
  • Schwangerenvorsorge
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
  • Geburtsvorbereitung
  • Geburtshilfe
  • Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)
  • Betreuung in besonderen Lebenssituationen
  • Zusätzliche Qualifizierungen und Angebote
  • Was Sie als Schwangere wissen sollten



Beratung und Information

Zu  jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft können Sie mit der Hebamme Ihrer  Wahl in Verbindung treten und sie um Rat fragen. Sie wird Sie zu allen  Fragen der Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach  beraten. Sie berät insbesondere in Fragen der

  • Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft
  • Partnerschaft und Sexualität
  • Vorbereitung auf das Kind
  • Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
  • Sozialen Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt.


Betreuung

Ihre Hebamme ist eine wichtige Kontaktperson während Ihrer Schwangerschaft und betreut Sie rundherum.

Schwangerenvorsorge

Die  Vorsorgeuntersuchungen beinhalten alle, außer dem Ultraschall, im  Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen, z.B. Fragen nach Ihrer  Befindlichkeit, allgemeine Beratung, Gewichts- und Blutdruckmessungen,  Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe Ihres  Kindes, Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes. Sie können die  Vorsorgeuntersuchungen ausschließlich bei Ihrer Hebamme oder auch  wechselweise bei Ihrer Hebamme und Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin  wahrnehmen.

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen

Bei  Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen hilft Ihnen Ihre Hebamme auch  bei Ihnen Zuhause. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in  vielfältiger Art äußern, wie z.B. Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und  Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf  vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für  Hebammenhilfe. Bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen  Erkrankungen (Gestose) betreut Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit  Ihrem betreuenden Arzt.

Geburtsvorbereitung

Zur  Vorbereitung auf die Geburt können Sie zwischen verschiedenen  Kursformen wählen, allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner. (Die  Partnergebühr wird von den Krankenkassen nicht übernommen und muß daher  von Ihnen selbst bezahlt werden.) Es gibt fortlaufende Kurse über  mehrere Wochen. In diesen Kursen werden Sie informiert über körperliche  und psychische Veränderungen, Sie werden auf die Geburt und die Zeit  danach vorbereitet. Sie lernen Atem- und Entspannungsübungen zur  Geburtserleichterung. Körperübungen stärken die Körperwahrnehmung und  Ihre Mobilität. Gespräche rund um die Schwangerschaft, Geburt und das  Wochenbett gehören zu den Kursinhalten. Nebenbei lernen Sie andere  Frauen / Paare kennen, die auch ein Kind erwarten.

Sie sollten  sich frühzeitig (ca. 20.Woche) zu einem Kurs anmelden. Informieren Sie  sich deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Umgebung.

Geburtshilfe

Geburtshilfe  gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Zu jeder Geburt  muß eine Hebamme hinzugezogen werden. Bei regelwidrigen Verläufen muß  die Hebamme den Arzt hinzuziehen.

Jede normale Geburt kann die Hebamme in eigener Verantwortung leiten, als

Klinikgeburt: Geburt und das frühe Wochenbett im Krankenhaus.
Ambulante Geburt: Geburt in der Klinik, Geburtshaus oder Praxis und das Wochenbett zu Hause
Hausgeburt: Geburt und Wochenbett zu Hause
Die  Hebamme begleitet und unterstützt Sie und Ihren Partner in allen Phasen  der Geburt. Sie unterstützt Sie beim Atmen und Entspannen und berät Sie  bei der Wahl hilfreicher Gebärpositionen. Ihre Hebamme beobachtet,  untersucht und dokumentiert, wie es Ihnen und Ihrem Kind geht. Sie  beantwortet Ihre Fragen zum Geburtsablauf, zur Überwachung und zu evtl.  medizinischen Unterstützungsmaßnahmen. Sie hilft Ihnen beim ersten  Stillen und nimmt die erste Vorsorgeuntersuchung beim Kind vor.

Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)

Die  Überwachung des Wochenbettverlaufs gehört zu den vorbehaltenen  Tätigkeiten der Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie  Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis  Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 mal die  Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillproblemen können Sie  anschließend noch einmal 4 mal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen.  Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.

Die Wochenbettbetreuung umfaßt bei der Mutter

  • Beobachtung des allgemeinen Zustands der Mutter
  • Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
  • Kontrolle der Wundheilungsvorgänge
  • Anleitung beim Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten
  • Beratung im Umgang mit dem Kind
  • Anleitung zur Pflege des Kindes
  • Wochenbettgymnastik
  • Beratung in Fragen der eigenen Lebensführung und Ernährung
  • Beratung in Fragen der sozialen Hilfen
  • Beratung in Fragen der Familienplanung
...beim Kind

  • Kontrolle des allgemeinen Zustands des Kindes
  • Überwachung der allgemeinen Entwicklung
  • Überwachung des Trinkverhaltens und des Gewichts
  • Überwachung der Ausscheidungen
  • Versorgung des Nabels
  • Beobachtung der Hautfarbe und des Hautzustands
  • Durchführung von Früherkennungsmaßnahmen

Betreuung in besonderen Lebenssituationen

Wenn  ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach Geburt stirbt, brauchen  Eltern besondere Beratung und Begleitung über einen längeren Zeitraum.  Auch in dieser schwierigen Situation können Sie sich an Ihre Hebamme  wenden. Sie kann Ihnen auch bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe  behilflich sein.

Zusätzliche Qualifizierungen und Angebote

  • Rückbildungsgymnastik  (wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, Kurs muß bis vier  Monate nach der Entbindung begonnen werden und bis Ende des 9. Monats  abgeschlossen sein.)
  • Beckenbodentraining
  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Babymassage

Was Sie als Schwangere wissen sollten

Wenn  Sie privat versichert sind, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in  Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden
Hebamme Sabine Mannchen
Tel.: 03378-801868
Mobil: 0170-3385411
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